Brago

Brago

Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, früher BRAGO) regelt die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten.
Es bildet die Grundlage für die rechnungslegung des Anwalts gegenüber dem Auftraggeber.

Es unterscheidet nach im wesentlichen nach
a) einer Beratung
einer Vertretung, außergerichtlich
einer gerichtlicher Tätigkeit.
und nach Tätigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten.

b) Rechtsgebieten

c) Sonderfällen
Für viele Einzeltätigkeiten finden sich gesonderte Regelungen.