Kosten

Guter Rat ...
... ist nicht umsonst.
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung sind gesetztlich geregelt.
Dennoch können diese Kosten mitunter sehr hoch werden und die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen stark strapazieren.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung entscheidet in der Regel das Obsiegen oder das Unterliegen darüber, wer die Kosten zu tragen hat.
Dabei ist zu beachten, dass man unter Kosten alle anfallenden Aufwendungen versteht, die Kostes des Gerichts, der Anwälte, von Sachverständigen und Zeugen.
Unterliegen in einem Prozess bedeutet daher in aller Regel - die Kosten aller - sind zu tragen.
Daher ist es immer günstiger, sich vor einem Prozess, bei einer Rechtsfrage, einer Forderung, die gegen Sie erhoben wird, vor dem Abschluss von Verträgen - beraten zu lassen.
Das spart nicht nur vermeidbare Kosten, sondern auch die Belastungen, die ein Rechtsstreit mit sich bringt.
Kosten fallen aber auch ohne Rechtsstreit an, zum Beispiel bei Beratung zu Testamentsfragen, Ausarbeitung bei Verträgen zum Unterhalt, Eheverträgen etc.
Damit Sie am Ende nicht von den Kosten überrascht werden, sprechen wir zu Beginn der Beratung oder Vertretung auch die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Es ist für eine präzise Kostenübersicht wichtig, dass Sie umfassend die Anhaltspunkte oder Streitfragen benennen.
Stellen Sie im Verlaufe der Beratung und Vertretung weitere Fragen, erteilen Sie einen weiteren Auftrag, verlangt die Gegenseite nun ihrerseits etwas von Ihnen, kann und wird das Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Streitwert und damit auf die Kosten haben.