Kostenschuldner
Durch das Mandatsverhältnis entsteht ein Schuldverhältnis.
Der Anwalt schuldet die Beratung und Vertretung, der Auftraggeber die Vergütung.
Dies hat zur Folge, dass der Mandant dem Anwalt stets die gebühr schuldet, auch wenn ein Dritter zur Tragung der Kosten verpflichtet ist oder werden kann.
Es handelt sich dann immer nur um einen Erstattungsanspruch des Mandanten gegenüber dem Dritten.