Beratungshilfe
Können Sie die Mittel für eine notwendige Rechtsberatung gerade nicht aufbringen, besteht die Möglichkeit, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen.
Der wird Ihnen dann gewährt, wenn keine anderen Hilfs- oder Beratungsmöglichkeiten existieren und Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.
Dies wird vom Gericht geprüft.