Rechtsschutz Versicherung
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese auf Anfrage die Kosten des Rechtsstreits.
In einigen Fällen ist nur eine erste Beratung versichert, in anderen Fällen tritt die Versicherung erst dann ein, wenn der Streit bei einem Gericht anhängig ist.
Der Rechtsschutzversicherer übernimmt jedoch nur dann die Kosten, wenn Sie das angefragte Risiko versichert haben.
Sie erhalten daher z.B. keine Kostendeckung, wenn Sie nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, Ihnen aber von Ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde.
Auch ist es ein häufig vorkommender Irrtum, dass Sie erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten, wenn Sie bereits in einen Rechtsstreit verwickelt wurden.
Dafür kommt dann die Versicherung nicht auf.
Daher sollte jeder im Rahmen seiner allgemeinen Vorsorge auch über einen auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz durch einen Rechtsschtzversicherer verfügen.