Erstaberatung
Wenn Sie noch nie ein Mandat in dieser Kanzlei erteilt haben, sind Erstberatungen nur persönlich möglich.
Nachdem Sie einen Termin vereinbart haben - fernmündlich, per Mail, persönlich oder via FAX,
spricht der für das Fachgebiet spezialisierte Anwalt mit Ihnen.
Das kann persönlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
Nach der Beratung entscheiden Sie, ob Sie es bei der Beratung bewenden lassen wollen oder ob Sie sich vertreten lassen.
Der Anwalt entscheidet, ob er den Auftag übernimmt.