Mandatsablauf

Unter einem Mandat wird der durch den Rechtssuchenden erteilte Auftrag an den Rechtsanwalt verstanden.

Der Auftrag kommt durch eine übereinstimmende Willenserklärung beider Vertagspartner zustande.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen, am besten einmal persönlich vorsprechen.
V o r der ersten Beratung müssen Ihre persönlichen Daten erfasst werden. Dabei wird geprüft, ob es ein Hindernis existiert, dass Ihrer Beratung entgegensteht. Hier muss der Anwalt klären, ob er bereits den Gegner in dieser Sache beraten oder vertreten hat.

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